Schwerpunkttätigkeit Schlichtung
Ich bin als Streitschlichterin tätig.
In Sachsen-Anhalt ist die Durchführung eines
Einigungsversuchs vor einer außergerichtlichen Schlichtungs- stelle in bestimmten
Rechtsstreitigkeiten seit dem 01.07.2001 gesetzlich vorgeschrieben.
In diesen Fällen kann eine Klage nur dann beim Gericht
eingereicht werden, wenn der Nachweis über ein gescheitertes
Schlichtungsverfahren geführt wird.
Es handelt sich dabei um:
- Nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug (
Beleidigungen/ Verleumdungen)
Soweit die Beteiligten ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
haben, ist in diesen Fällen ein Schlichtungsverfahren notwendig.